Infos zur Ausgleichsprämie für Sprachkurse

Bonus

Es gibt auch gute Nachrichten: 

Auch in diesem Jahr dürfen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie zukommen lassen!

Ähnlich wie die Corona-Prämie darf auch die Inflationsausgleichsprämie(s. auch § 3 Nr. 11c EStG) ganz oder teilweise als Sachprämie überreicht werden! Die Prämie kann dabei in mehreren Schritten bis spätestens Ende 2024 ausgezahlt oder überreicht werden und darf insgesamt bis zu 3.000 € betragen. 

Möglicherweise stellen Mitarbeitende aktuell ihre Konsumwünsche aufgrund hoher Inflation und Energiekosten zurück. Sei es das neue Smartphone, der E-Roller, die Küchen- oder Kaffeemaschine, Bluetooth-Kopfhörer oder Sprachkurse.
Hier kommt Ihre Unterstützung sicher gut an! Stellen Sie ganz einfach mit unserer Hilfe ein Prämienprogramm zusammen, aus dem sich Ihre Kolleginnen und Kollegen eine Prämie auswählen dürfen. Wir übernehmen die Abwicklung für Sie! Eine Prämie in einen Sprachkurs bleibt bekanntlich viel länger in Gebrauch und in Erinnerung!

 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email und wir beraten Sie gerne!

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